Partizipationsscheine von Solarspar

Für alle, die Solarspar über den jährlichen Mitgliedschaftsbetrag hinaus fördern möchten,

gibt es seit 2024 ein neues Angebot: Partizipationsscheine.

Wie das Ganze funktioniert, erklären wir euch gerne am Informationsabend mit anschliessendem Apéro Riche am 20. Januar in Aarau. Weitere Informationen und das Anmeldeformular findet ihr weiter unten. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Partizipationsscheinen sowie die benötigten Unterlagen findet ihr weiter unten auf dieser Seite. 

PS-Event

Montag, 20. Januar 2025, 18.00 Uhr

 

Wir freuen uns, unsere Mitglieder  begrüssen zu dürfen.  

in der AHA Eventhalle
Aeschbachweg 8, 5000 Aarau

Am 20. Januar um 18 Uhr

Bitte bis spätestens 31. Dezember 2024 anmelden

Anmeldeformular Informationsabend Partizipationsscheine 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Unterlagen

Investitionsvertrag Partizipationsscheine

Erweiterte Vertragsbedingungen Partizipationsscheine

Statuten Solarspar Betriebs-AG


Antworten zu den wichtigsten Fragen

Was sind Partizipationsscheine?
Partizipationsscheine sind stimmrechtslose Aktien. Sie geben einem Inhaber/einer Inhaberin ebenfalls Rechte an den Gewinnen und am Kapital eines Unternehmens, ohne ihm/ihr jedoch Mitsprache- oder Stimmrechte zu verleihen. Rechtlich gesehen vermitteln sie also eine Eigentümerstellung. Um eine solche Beteiligung der Mitglieder zu ermöglichen, hat der Verein Solarspar zwei Aktiengesellschaften gegründet, die Solarspar AG und die Solarspar Betriebs-AG.
Wer verkauft die Partizipationsscheine?
Die Verkäuferin der Partizipationsscheine ist die Solarspar AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Vereins Solarspar. Durch die Partizipationsscheine wird an der Solarspar Betriebs-AG partizipiert, deren Aktien zu 100% von der Solarspar AG gehalten werden. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand des Vereins wird gleichzeitig als Verwaltungsrat der beiden Aktiengesellschaften eingesetzt. Die Mitgliederversammlung des Vereins bleibt dadurch stets das oberste Organ der gesamten Solarspar-Gruppe.
Welche Tätigkeiten führen die beiden Aktiengesellschaften aus?
Die Solarspar AG fungiert als Holding und ist somit ein Bindeglied zwischen dem Verein und der Solarspar Betriebs-AG, ohne eigene operative Tätigkeiten. Alle betrieblichen Aktivitäten, einschliesslich des Besitzes und der Verwaltung der PV-Anlagen, wurden an die Solarspar Betriebs-AG übertragen. Auch alle neuen PV-Projekte werden von der Solarspar Betriebs-AG realisiert.
Habe ich als Inhaber/Inhaberin von Partizipationsscheinen zusätzliche Rechte bei der Solarspar-Gruppe?
Nein, die Zeichnung von Partizipationsscheinen gewährt dem Investor/der Investorin keine Stimmrechte. Die Partizipationsscheine der Solarspar AG sind aber sogenannte Vorzugspartizipationsscheine. Die Ansprüche der Besitzerinnen und Besitzer von Partizipationsscheinen gehen den Ansprüchen der Aktionärin vor. [Siehe Punkt 1.3 der Erweiterten Vertragsbedingungen zum Investitionsvertrag].
Welche Gegenleistung erhalte ich für die Zeichnung der Partizipationsscheine?
Die Inhaber/Inhaberinnen der Partizipationsscheine erhalten einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft, der in der Höhe einem Zins entspricht. Die Höhe orientiert sich am Leitzins der Schweizerischen Nationalbank, mit einem zusätzlichen Aufschlag von 0,5 %. Es gibt eine Mindestverzinsung von 0,5 % und eine Maximalverzinsung von 3 %. Es besteht jedoch kein unbedingter Forderungsanspruch auf Zinszahlungen. [Siehe Punkt 2 des Antrags zum Investitionsvertrag].
Wie lange ist die Laufzeit des Vertrages?
Der Investitionsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Wenn der Investor/die Investorin den Vertrag nicht mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei Jahre. In begründeten Fällen kann die Solarspar AG aber auch Ausnahmen gewähren, was die Laufzeit oder eine vorzeitige Beendigung betrifft. [Siehe Punkt 6 der Erweiterten Vertragsbedingungen zum Investitionsvertrag].
Kauft die Solarspar AG die Partizipationsscheine nach Ablauf des Vertrages zurück?
Da es sich um Eigenkapital handelt, darf ein Rückkauf der Partizipationsscheine bei Vertragsende rechtlich nicht garantiert werden. Der Inhaber von Partizipationsscheinen hat deshalb keine Gewähr, dass er den geleisteten Ausgabebetrag zurückbezahlt erhält. Es ist aber die klare Absicht der Solarspar AG, diese auf Wunsch des Investors/der Investorin zurückzukaufen. Dies unter anderem, um sie selbst weiterverkaufen zu können. In Vergangenheit arbeitete der Verein Solarspar mit Darlehen mit einem Gesamtbetrag von rund Fr. 10 Millionen, welche alle fristgerecht und in voller Höhe zurückbezahlt werden konnten.
Eine frühzeitige Mitteilung ermöglicht bei der Rückzahlung eine optimale Liquiditätsplanung. Für den Fall, dass die Solarspar-Gruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ausreichend liquide ist, wurden mit der Bank Vorkehrungen getroffen, um kurzfristig die notwendigen Mittel für einen Rückkauf bereitzustellen.
Kann ich die Partizipationsscheine weitergeben oder verkaufen?
Die Partizipationsscheine werden grundsätzlich für eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren gekauft. Die Partizipationsscheine können allerdings weiterverkauft werden an Personen, die ebenfalls den Investitionsvertrag unterzeichnet haben, wobei die Solarspar AG jedoch ein Vorkaufsrecht hat. Bitte nehmen Sie vor einem Verkauf mit uns Kontakt auf. [Siehe Punkt 5 des Antrags zum Investitionsvertrag].
Was bedeutet „Vorzugs“-Partizipationsscheine?
Bei der Investition handelt es sich um Vorzugspartizipationsscheine. Das bedeutet, dass diese bei Dividenden- oder einer allfälligen Unternehmensvermögensausschüttung gegenüber den Aktien, die der Verein hält, bevorzugt behandelt werden. [Siehe Punkt 1.2 der Erweiterten Vertragsbedingungen zum Investitionsvertrag].
Wofür verwendet Solarspar die Investitionen?
Die Solarspar-Gruppe nutzt das zusätzliche Eigenkapital, um nachhaltige Energieprojekte in der Schweiz zu fördern. Die Mittel werden in bestehende und neue Photovoltaikanlagen in der Schweiz investiert, welche von der Solarspar-Gruppe verwaltet werden.
Ist für den Kauf und die Aufbewahrung der Partizipationsscheine ein Bankdepot erforderlich?
Nein, ein Bankdepot ist für den Kauf der Partizipationsscheine nicht notwendig. Die Solarspar AG verwahrt die Partizipationsscheine treuhänderisch. [Siehe Punkt 1.4 der Erweiterten Vertragsbedingungen zum Investitionsvertrag].
Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Erwerb von Partizipationsscheinen?
Zinserträge aus Partizipationsscheinen sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen der Verrechnungssteuer. Zudem müssen die Partizipationsscheine bei der Vermögenssteuer deklariert werden.
Welche laufenden Kosten entstehen?
Es fallen keine zusätzlichen laufenden Kosten an. [Siehe Punkt 3 des Antrags zum Investitionsvertrag]. Auch beim Abschluss des Vertrages fallen keine Gebühren an.t.
Wie wird der Zinssatz genau berechnet, und wie oft wird er angepasst?
Der Zinssatz wird einmal jährlich rückwirkend festgelegt und orientiert sich an den während des Vorjahres gültigen Zinssätzen der Schweizerischen Nationalbank mit dem erwähnten Aufschlag von 0.5%-Punkten.
Wann werden die Zinsen ausbezahlt?
Der Zins wird nach der Generalversammlung der Solarspar Betriebs-AG ausbezahlt. Dazu muss die Jahresrechnung und die Ausschüttung des Zinses als Dividende durch die Revisionsgesellschaft testiert werden. Die Generalversammlungen der beiden Aktiengesellschaften werden jeweils nach der GV des Vereins abgehalten.
Welche Risiken sind mit der Investition in Partizipationsscheine verbunden?
Da Partizipationsscheine Eigenkapital darstellen, besteht grundsätzlich das Risiko eines Kapitalverlusts im Falle einer Insolvenz der Solarspar Betriebs-AG. In einem solchen Fall würden die Rückzahlungen auf Partizipationsscheine gegenüber den Aktien allerdings bevorzugt behandelt.
Das Kapital ist aber durch den Betrieb der über 100 PV-Anlagen in der Schweiz abgesichert. Diese Anlagen rechnet die Solarspar Betriebs-AG sorgfältig und betreibt sie langfristig. Damit es zu so einer Insolvenz kommen kann, müssten all diese Anlagen innert kurzer Zeit drastisch an Wert verlieren.
Gibt es Szenarien, in denen die Solarspar Betriebs-AG keine Zinsen auszahlt?
Die Zinsen werden ausbezahlt, wenn die Solarspar Betriebs-AG über die entsprechenden ausschüttbaren Reserven verfügt. Wie oben erwähnt, werden die PV-Anlagen aber langfristig betrieben und geplant, und die Auszahlung der Zinsen wird bevorzugt behandelt. Auch die erwähnten Vorkehrungen mit der Bank können notfalls genutzt werden, um eine Auszahlung zu ermöglichen. Sollte der Zins in einem Jahr dennoch nicht ausbezahlt werden können, wird der Anspruch auf das Folgejahr übertragen [siehe Punkt 1.1 der Erweiterten Vertragsbedingungen zum Investitionsvertrag].
Kann die Solarspar-Gruppe durch die Zeichnung von Partizipationsscheinen von einem externen Investor abhängig werden?
Nein, die Gesellschaftsstruktur der Solarspar-Gruppe gewährleistet, dass die Mitgliederversammlung stets das oberste Entscheidungsorgan bleibt. Zudem verleihen Partizipationsscheine dem Investor/der Investorin keine Stimmrechte. Die Solarspar AG behält sich ausserdem das Recht vor, Kaufanträge abzulehnen, falls Bedenken hinsichtlich der Investition bestehen..