Zukunftsmodell Eigenverbrauchsgemeinschaften

Seit 2018 können sich Liegenschaftsbesitzerinnen und Bewohner zusammenschliessen, um in verschiedenen Gebäuden oder Wohnungen den auf dem Dach einer Liegenschaft produzierten Solarstrom auch gemeinsam zu nutzen. 

ZEV macht Sinn

Eigenverbrauchsgemeinschaften – neu Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV – sind nicht nur fürs Klima sinnvoll, sie machen auch wirtschaftlich Sinn. Die saubere Energie vom Dach ist oft billiger als jene vom Netz. Wenn der Sonnenstrom also optimal genutzt wird, spart man mit jeder verbrauchten Kilowattstunde Geld, denn für den selber produzierten Solarstrom müssen keine Netzgebühren und keine Abgaben geleistet werden.

Mehrfamilienhäuser oder Liegenschaften, die gemeinsam ein Solarkraftwerk betreiben, haben auch nur einen gemeinsamen Anschluss an das öffentliche Stromnetz, d.h. sie treten als ein Kunde auf.  

Für wen sich ZEV eignen

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft eignet sich für Mietshäuser, Stockwerkeigentum und Siedlungen aber beispielsweise auch auf Industrie-Gebäuden.

Sobald eine Eigenverbrauchsgemeinschaft mehr als 100 MWh Strom verbraucht, kann sie auf dem freien Strommarkt Energie zu günstigeren Konditionen zukaufen. 

Seit Ende Februar 2019 müssen die Grundstücke übrigens nicht mehr aneinander angrenzend sein. 

Präzisierungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV):

Neu hält die revidierte Energieverordnung explizit fest, dass sich ein ZEV auch über Strassen, Eisenbahntrassen sowie Bäche oder Flüsse erstrecken kann, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis dazu gibt. Zudem wird die Regelung zur Kostenverrechnung an den ZEV präzisiert: Mess- und Verwaltungskosten können neu anteilsmässig an Mieter und Pächter verrechnet werden. Weiter wird geregelt, dass sowohl Mieter und Grundeigentümer von den durch den ZEV erzielten Einsparungen profitieren sollen: Falls die Kosten der intern produzierten Elektrizität tiefer sind als die Kosten des externen Stromproduktes, kommt die erzielte Einsparung neu je zur Hälfte den Grundeigentümern und den Mietern zugute.

Quelle: Medienmitteilung BFE, 27.2.2019

Tipp

Wissenswertes zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch finden Sie im Leitfaden Eigenverbrauch von Energie Schweiz.